AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER EASYKASSA.AT FÜR „EASYKASSA.AT“

  1. EINLEITUNG

Dieser Nutzungsvertrag regelt die Beziehungen zwischen dem Unternehmen, EasyKassa.at als Betreiber der Registrierkassen-Software von EASYKASSA.AT, nachfolgend nur mehr Betreiber genannt, und dem Account-Ersteller, nachfolgend nur mehr Nutzer genannt, der Registrierkassen-Software von EasyKassa. Als Nutzer gilt jede natürliche oder juristische Person, welche sich für das oben genannte Angebot registriert hat.

  • VERTRAGSABSCHLUSS UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

2.1 Zustandekommen des Nutzungsvertrages

Mit der Account Erstellung auf EasyKassa.at.at und Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch Drücken des Accept-Buttons sowie des Kauf-Buttons kommt der Nutzungsvertrag zu Stande und anerkennt der Nutzer, dass alle Leistungen durch den Betreiber ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt werden.

Der Betreiber behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Geänderte AGB werden den Nutzern zur Kenntnis gebracht und kann die Nutzung der Registrierkassen-Software unverändert nur mehr vorerst weiter erfolgen, sofern der Nutzer die neuen AGB mittels Accept-Button akzeptiert, ansonsten behält sich der Betreiber die Kündigung des Nutzungsvertrages ausdrücklich vor.

2.2 Vertragsgegenstand

Der Betreiber erbringt für seine Nutzer eine Service-Dienstleistung über das Medium Internet bzw. lt. Wartungsvertrag Vor-Ort Service im Bereich Registrierkassen und Software. Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software des Betreibers zur Nutzung und die Speicherung von Daten des Nutzers (Data-Hosting).

2.3 kostenloser Demozugang

Jeder Nutzer kann den Demozugang von EasyKassa.at.at kostenlos beantragen.

2.4 Registrierung und Nutzungsvertrag

Nach der Registrierung erhält der Nutzer einen persönlichen Account bestehend aus persönlicher Email-Adresse und Passwort. Hat der Nutzer seine persönlichen Daten, über EasyKassa.at bekannt gegeben, geht der Nutzer ab diesem Zeitpunkt ein kostenpflichtiges Abonnement entsprechend der jeweils aktuellen, auf EasyKassa.at veröffentlichen Preisliste mit dem Betreiber ein.

2.5 Lizenzierung

Die Lizenz berechtigt Sie EasyKassa.at auf einem Standort mit n-Benutzern zu verwenden und ist nicht übertragbar. Der Nutzer ist eine natürliche Person. D.h. jede natürlicher Person die das System verwendet muss im EasyKassa.at System lizenziert sein (Anzahl Benutzer).

2.6 Pflichten des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, den Zugriff unbefugter Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern; dazu gehört insbesondere die Zugangsdaten (Email-Adresse und Passwort) geheim zu halten und unbefugten Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen; diesbezüglich hat der Nutzer auch seine Mitarbeiter zu informieren und ihnen entsprechende Weisungen zu erteilen.

Der Nutzer ist selbst für die richtige Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung des Dienstes erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

Der Nutzer gilt in jedem Falle als Unternehmer im Sinne des UGB und ist für die Rechtmäßigkeit seines Handelns im Hinblick auf die Einhaltung der Steuergesetze selbst verantwortlich.

Der Nutzer erklärt hiermit, sich im Hinblick auf die an das Registrierkassensystem EasyKassa.at gestellten Anforderungen vorab umfassend bei einem Steuerberater seiner Wahl informiert zu haben. Alle vom zuständigen Finanzamt geforderten Sicherungen und Berichte müssen in der Zeit der Benutzung des Dienstes vom Nutzer selbstständig gespeichert werden bzw. über eine lt. Wartungsvertrag vereinbarte Archivierung seitens EasyKassa gespeichert und zugesendet.

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für das Speichern dieser Vorlagen nach Ablauf der Kündigungszeit bzw. bei Nichtbezahlung der geschuldeten Beträge.

Der Nutzer kann die in diesem Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte, gleich in welcher Form, nicht an Dritte übertragen.

Die Registrierung eines Nutzers mit unrichtigen persönlichen Daten und fiktiven E-Mail-Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven Angaben behält sich der Betreiber vor den Account zu löschen.

Der Nutzer verpflichtet sich, die Betreiber für allfällige Schäden einschließlich Ansprüchen Dritter sowie Folgekosten jeder Art freizuhalten, falls der Nutzer gegen die AGB verstößt.

2.7 Softwareüberlassung

2.7.1 Der Betreiber stellt dem Nutzer für die Vertragsdauer die Online-Registrierkassa EasyKassa.at in der jeweiligen aktuellen Version zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das Internet für den Nutzer erreichbar ist. Software-Updates werden lt. Nutzungsvertrag abgewickelt.

2.7.2 Nach Weiterentwicklung ergibt sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite des Betreibers unter www.EasyKassa.at.

2.7.3 Der Betreiber überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten so rasch wie möglich sämtliche Softwarefehler, welche die Nutzung der Software einschränken oder unmöglich machen.

2.7.4 Der Betreiber wird im 2. Quartal 2016 den Nutzer über die Vorgangsweise zur Registrierung der Registrierkasse EasyKassa.at bei FinanzOnline informieren. Der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen wird nach den derzeit aktuell verfügbaren Informationen voraussichtlich Mitte des Jahres 2016 veröffentlicht. Der Betreiber wird diesbezüglich dem Nutzer eine Bedienungsanleitung zur Verfügung stellen. Ein allenfalls erforderliches Upgrade von EasyKassa.at stellt der Betreiber diesbezüglich ohne Verrechnung des eigenen Aufwandes zur Verfügung; etwaig anfallende Barauslagen, Steuern und Gebühren trägt der Nutzer.

2.8 Entgelt, Preise, Preisanpassung

Sämtliche vereinbarten Preise und Entgelte enthalten keine Umsatzsteuer; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Werden im Zusammenhang mit der Überlassung des Vertragsgegenstandes

Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben fällig, trägt diese der Nutzer.

Das Nutzungsentgelt ist ab dem nächsten Monatsersten, der auf den Vertragsabschluss folgt, zu bezahlen.

Die Übermittlung der Rechnungen erfolgt per e-mail oder Post, nach Wahl des Betreibers.

Im Hinblick auf das laufende Nutzungsentgelt für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting erfolgt die Verrechnung entweder jährlich im Vorhinein oder monatlich.

Wenn nicht anders vereinbart unterliegt das Nutzungsentgelt einer Preisanpassung im Ausmaß der prozentuellen Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestlohnes eines Angestellten der Tätigkeitsfamilie ST2 des Kollektivvertrags für Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. Stichtag für die Berechnung der Preisanpassung ist das Datum des Vertragsabschlusses.

Der Betreiber hält sich frei, die Nutzung der Registrierkassa EASYKASSA.AT für den Nutzer zu sperren, falls die Nutzungsgebühr nicht fristgerecht sowie nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung von 21 Tagen beglichen wird, davon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages durch den Betreiber unberührt. Das Gleiche gilt für unerlaubte Rechnungskürzungen. Die Wiederfreischaltung erfolgt in diesem Fall mit Zahlungseingang.

Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lizenznehmers oder der Abweisung eines Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens erfolgen Lieferungen nur mehr gegen Vorauskassa.

Für bestehende AENGUS Partner werden – ausschließlich sofern sie die jeweiligen Bedingungen tatsächlich erfüllen – Preisnachlässe gewährt, wobei sich der Betreiber die Überprüfung der Bedingungen und richtige die Einstufung des Nutzers vorbehält. Erfüllt der AENGUS Partner die für die Preisnachlässe notwendigen Bedingungen tatsächlich nicht, so gilt die allgemeine Preisbasis als vereinbart. Sofern die Bedingungen für den Nachlass für einen Zeitraum von einem Jahr nicht mehr vom AENGUS Partner erfüllt werden, erfolgt ab dem Folgejahr die Verrechnung entsprechend der allgemeinen Preisbasis ohne Sondernachlass.

2.9 Laufzeit, ordentliche Kündigung

Der Nutzungsvertrag wird entweder

– auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit

– oder für die Dauer des laufenden Jahres und des darauf folgenden ganzen Kalenderjahres geschlossen.

Der auf unbestimmte Zeit geschlossene Nutzungsvertrag kann vom Nutzer monatlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Folgemonats – per Einschreiben – gekündigt werden.

Der Jahresvertrag kann vom Nutzer bis spätestens drei Monate vor dem Ende der Laufzeit einlangend beim Betreiber – per Einschreiben – zum Jahresende gekündigt werden; erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Nutzungsvertrag automatisch um ein weiteres Kalenderjahr.

  1. DATENSCHUTZ

3.1 Persönliche Daten der Nutzer

Die Privatsphäre hat für den Betreiber höchste Priorität. Persönliche Daten des Nutzers werden besonders vorsichtig behandelt. Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten gespeichert werden. Ohne Hinweis und explizites Einverständnis des Nutzers werden dessen persönliche Daten nicht Dritten zugänglich gemacht, außer wenn die Weitergabe aus einem der folgenden Gründe nötig ist:

– zum rechtlichen Schutz der Nutzer

– zur Erfüllung richterlicher oder behördlicher Anforderungen

– zur Verteidigung und zum Schutz der Rechte der Betreiber oder

– zum technischen Betrieb der Plattformen

3.2. Pflichten des Betreibers

Die Datensicherheit ist dem Betreiber ein besonderes Anliegen, weshalb EasyKassa.at mit sehr hohen technischen Sicherheitsstandards ausgestattet wurde.

Die Programme laufen auf einem gewählten Server des Betreibers. Dieser Server wird von einem externen Provider systemmäßig verwaltet und betreut.

Der Betreiber verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Nutzers, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht weiterzugeben. Der Betreiber ist berechtigt, den Nutzer als Referenz zu nennen und allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.

Zusatzleistungen und -lieferungen, wie in der Folge beispielsweise angeführt, werden aufgrund gesonderter Vereinbarungen erbracht und zu den jeweils gültigen Listenpreisen des Betreibers in Rechnung gestellt:

– das Analysieren und Beseitigen von Störungen, die durch unsachgemäße

Handhabung oder Fehler in der Bedienung bzw. in der Benutzung der Software

oder sonstige vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände entstanden

sind;

– die Unterstützung bei der Einführung der Software sowie Schulung, soweit

der Vertrag keine diesbezüglichen Bestimmungen enthält;

– die Datenbereitstellung, -herausgabe

-das Anlegen, Einrichten und Bearbeiten von Produkten, Kunden, Drucker auf EasyKassa.at und Ihrem Computernetzwerk

-die Kosten für die Sperre und Entsperrung eines EasyKassa.at-Accounts

3.3. Datensicherheit und Datenbereitstellung

Der Betreiber ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Nutzers ständig zu treffen.

Der Nutzer ist verpflichtet seine Daten regelmäßig selbst zu sichern.

Der Nutzer bleibt in jedem Fall an seinen Daten allein verfügungsberechtigt und kann daher vom Betreiber jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages aber auch während aufrechtem Vertragsverhältnis, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Betreibers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über das Datennetz. Diese Datenbereitstellung, -herausgabe erfolgt nach Absprache und tatsächlichem Aufwand. Der Nutzer hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

  1. GEWÄHRLEISTUNG/VERFÜGBARKEIT

4.1 Aus technischen, vom Betreiber nicht beeinflussbaren Gründen, kann es zu Ausfällen der Plattform kommen. Der Betreiber garantiert in diesem Fall alles in seinen Möglichkeiten stehende zu tun, die Verfügbarkeit schnellstmöglich wiederherzustellen. Es wird eine Reaktionszeit des Betreibers von 48 Stunden vereinbart, in denen der Betreiber die ersten Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ergreifen muss. Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist in jedem Fall eine unverzügliche Mängelrüge.

4.2 Die Beseitigung von Fehlern, insbesondere funktionsstörenden Abweichungen von den gültigen Spezifikationen, erfolgt nach Wahl des Betreibers durch Verwendung einer neuen Software oder durch entsprechende Änderung des Programms.

4.3 Voraussetzung jeder Fehlerbeseitigung ist, dass es sich um einen funktionsstörenden Fehler handelt, dieser reproduzierbar ist, dass der Betreiber neue Versionen installiert hat, dass der Betreiber vom Nutzer alle für die Fehlerbeseitigung notwendigen Unterlagen und Informationen erhält und dass dem Betreiber während dessen Normalarbeitszeit der Zugang zu Hardware und Software ermöglicht wird.

4.4. Wird im Rahmen der Fehlerdiagnose festgestellt, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt oder die Ursache des Fehlers nicht in der gelieferten Software liegt, hat der Nutzer alle hierdurch aufgelaufenen Kosten zu tragen.

4.5 Der Betreiber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Softwarefunktionen den Anforderungen des Nutzers genügen, dass die Programme in der vom Lizenznehmer getroffenen Auswahl zusammenarbeiten, dass diese ununterbrochen oder fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler beseitigt werden können.

4.6 Der Betreiber ist berechtigt Wartungen (z.B. Fehlerdiagnose und -beseitigung, Pflege etc.), die nicht unter die Mängelbehebung fallen, nach den jeweils gültigen Listenpreisen zu verrechnen.

  1. HAFTUNG DES BETREIBERS

5.1. Der Betreiber haftet nur für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der übernommenen Verpflichtungen. Der Betreiber ist nicht verantwortlich, wenn er Leistungen aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, nicht erbringen kann. Wenn diese geänderten Umstände zu unzumutbaren Härten für den Betreiber führen, ist dieser berechtigt, deren Ausgleich vom Nutzer zu fordern.

5.2. Für telefonische Auskünfte oder mündliche Äußerungen bzw. Erklärungen seiner Mitarbei-ter haftet der Betreiber nicht, soweit diese in der Folge nicht schriftlich bestätigt wurden.

5.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten, steuerlichen Folgen und Finanzstrafen und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Betreiber ist ausgeschlossen.

5.4 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Installation, Implementierung und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder von behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

5.5 Jede Haftung des Betreibers ist auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Versicherungssumme beschränkt, besteht aber mindestens in der Höhe € 50.000 (Euro fünfzigtausend).

5.6 Der in Punkt 5.4 angeführte Haftungshöchstbetrag gilt pro Versicherungsfall. Bei Vorhandensein zweier oder mehrerer konkurrierender Geschädigter und/oder Nutzer ist der jeweilige Höchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der betraglichen Höhe der Ansprüche zu kürzen.

5.7 Der Betreiber haftet nur gegenüber dem Nutzer, nicht jedoch gegenüber einem Dritten. Der Nutzer ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Nutzers mit den Leistungen des Betreibers in Kontakt kommen, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen. Der Nutzer verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Betreiber vollkommen schad- und klaglos zu halten.

5.8 Der Betreiber ist zur sofortigen Sperre des Kontos berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Plattform rechtsmissbräuchlich verwendet wird oder Rechte Dritter verletzt werden. Der Betreiber hat den Nutzer von der Sperre und dessen Grund unverzüglich zu informieren. Die Sperre ist vom Betreiber unverzüglich aufzuheben, sobald der Verdacht ausgeräumt ist.

  1. SCHRIFTFORMERFORDERNIS

Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen von dieser Vereinbarung.

Sämtliche Mitteilungen sind schriftlich an die angegebenen Adressen zu richten. Die Übersendung via E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis.

Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

  1. VERJÄHRUNG/PRÄKLUSION

Sofern gesetzlich keine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen den Betreiber, wenn sie vom Nutzer nicht binnen sechs Monaten, in dem der Nutzer vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, spätestens aber nach Ablauf von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Verhalten.

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck dieser Bedingungen entsprechende, wirksame Bestimmung treten.

  1. RECHTSWAHL, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Erfüllungsort ist der Ort der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer in 3500 Krems an der Donau, Dr. Alfred Naglg 16/3.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Nutzungsvertrag – einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das für den Sitz des Betreibers sachlich zuständige Gericht in Graz.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.

Zahlungsverzug

„Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die zur Verfügung gestellten Systeme auch ohne Zustimmung des Käufers auf dessen Kosten in angemessener Art und Weise abzuholen.“

Eigentumsvorbehalt

„Der Kaufgegenstand bzw. die IT-Systeme bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum.“

Informationen zum Widerrufsrecht

Das Angebot im Webshop von EasyKassa.at richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, nicht an Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

STAND: 01.02.2016

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.